Schufa information

Voraussetzung dafür ist jedoch eine vertragliche Partnerschaft mit der SCHUFA. Schufa ist eine Aktiengesellschaft, deren Gesellschafter Sparkassen, Banken und Sparkassen sind. Sie erhalten ein Zertifikat mit allen relevanten Informationen zur Weitergabe an andere. Die Schufa erhebt sensible Daten über Ihre Finanztransaktionen, deren Zusammenfassung Ihre Bonität ausweist. Auf der zweiten Seite des Formulars werden nur Informationen angezeigt.

Informationsbeschaffung

Dabei ist es ratsam zu wissen, welche Informationen die SCHUFA über Sie selbst speichert. Wenn Sie z.B. ein Eigenheim erwerben wollen, beurteilt die Hausbank Ihre Bonität unter anderem auf Basis der Schuafadaten. Gemäß Art. 15 der DSG-VO haben Sie das Recht, die über Sie erhobenen personenbezogenen Informationen zu überprüfen. Dateninformationen können Sie bei der SCHUFA nachfragen.

Hinweis: Prüfen Sie die Details sorgfältig und berichten Sie eventuelle Irrtümer an die SCHUFA. Der kostenfreie Datenüberblick sollte geheim gehalten werden, da er viele personenbezogene Daten aufnimmt. Brauchen Sie z.B. den Bonitätsnachweis für einen künftigen Hauswirt, ist die SCHUFA Kreditauskunft die beste Lösung. Es beinhaltet nur die Daten, die der Hausherr für seine Entscheidungsfindung braucht.

Bei der Beantragung eines Immobilienkredits fordert die Hausbank bei der SCHUFA an. Es ist jedoch nicht möglich, alle über Sie gespeicherten Daten einzusehen. Nur bei begründetem Interessenkonflikt darf die SCHUFA Auskünfte geben. Darüber hinaus bekommt die Hausbank nur die für den jeweiligen Anlaß relevanten Daten – in diesem Fallkredit.

Die SCHUFA gibt sowohl über die positiven als auch über die negativen Eigenschaften Aufschluss. Die SCHUFA ist in Einzelfällen rechtlich dazu angehalten, Dritten gegenüber Angaben zu machen. Das betrifft z.B. Ermittlungen von Staatsanwälten, die sich auf die Strafrechtsordnung beziehen, oder von Steuerbehörden, die nach der Steuerordnung ein Recht auf die Erteilung bestimmter Auskünfte haben.

Die Betreffenden selbst werden nur von der zuständigen Stelle über solche Nachfragen informiert. Mit welchen Angaben werden die SCHUFA-Informationen versorgt? In der SCHUFA sind viele Angaben gespeichert, die in Ihre SCHUFA-Informationen aufgenommen werden können. Die SCHUFA bestimmt aus den hinterlegten Werten die Punkte. Mit dem Scorewert soll die Bonität einer Personen angezeigt werden. Auf Wunsch bekommen Kredit- oder Mobilfunkunternehmen den Branchenwert einer Einzelperson.

Dabei gilt: Je geringer der Score-Wert, umso höher ist der Zins, den die Hausbank für ihre eigene Sicherung verlangt. Wo bleiben die Informationen? Wo kommen die Informationen her? Der SCHUFA werden die Angaben von über neun Jahren übermittelt, aber sie bezieht auch Angaben aus öffentlich zugänglichen Datenquellen, zum Beispiel aus Debitorenverzeichnissen von Amtsgerichten. Bei der SCHUFA handelt es sich um ein Unternehmen.

Ab wann werden die Angaben wieder ausgelesen? Basis für die Verarbeitung personenbezogener Datensätze sind das DSG-VO und das neue BDSG (). Dementsprechend kann die SCHUFA die erhobenen Informationen nur weitergegeben, wenn die anfragende Stelle ein berechtigtes Nutzungsinteresse daran hat. Bei der Weitergabe von Unternehmensdaten an die SCHUFA ist die Zustimmung des Betroffenen nicht mehr erforderlich.

Das Unterzeichnen einer SCHUFA-Klausel in einem Vertrag ist daher nicht mehr erforderlich.

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