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Darlehen unter Verwandten

Sowohl der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer können profitieren. die Schenkungssteuer, auf die möglicherweise Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. Die Formalitäten geraten bei Darlehen zwischen Verwandten schnell aus dem Blickfeld. Guten Tag zusammen, es geht um relative Kredite! Wie sieht es aus, sollte man Verwandten (in meinem Fall „Schwager“) generell Geld leihen?

Diskontierung von unverzinslichen Darlehen an Angehörige

Verleiht ein Ehegatte dem anderen Ehegatten ein unverzinsliches Darlehen, so dass dieser in der Lage ist, die Schulden seines Unternehmens zurückzuzahlen, so wird dieses Darlehen abgezinst, wenn der Kreditvertrag steuerlich durch einen marktüblichen Ausgleich zu erfassen ist. Ähnliche Themen: Die Frau hatte im Einzelfall ihrem unternehmerischen Mann das nötige Kapital ausgeliehen. Die von seiner Frau für geschäftliche Zwecke eingenommenen Beträge zeigte der Mann zunächst als Kautionen und später als Kredite in seinen Bankkonto.

Die FA sah dies als ein Darlehen zur Förderung von Betriebszwecken an. Es besteht eine Betriebshaftung, wenn das Auslöseereignis in einem konkreten oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb steht. Daher werden die Kreditverbindlichkeiten dem betrieblichen Vermögen zugeordnet, wenn die Darlehensmittel für den operativen Bereich eingesetzt werden, so dass auch bei einem Bequemlichkeitsdarlehen zwischen Verwandten der alleinige Verwendungszweck des Kreditnehmers bei der Aufnahme des Darlehens ausschlaggebend ist.

Allerdings sind Kredite, die einem Inhaber von einem Verwandten zur Verfügung gestellt werden, nicht dem Geschäftsvermögen, sondern dem privaten Vermögen des Inhabers zuzurechnen, wenn sie nicht privatrechtlich, sondern nach dem Fremdvergleichsprinzip des Steuerrechts anerkannt werden sollen. Dadurch sind die Fremdkapitalzinsen nicht als Betriebsaufwand abziehbar und die Darlehenserträge selbst sind auf das private Vermögen des Inhabers zurückzuführen.

Wird der Kreditbetrag dem Firmenkonto gutzuschreiben, ist er daher als Kaution in der Konzernbilanz zu verbuchen. Sind jedoch – wie im streitigen Fall – die Bedingungen für die Steueranerkennung des Darlehensverhältnisses erfüllt, sind die unverzinslichen Betriebsverbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Familienangehöriger einem Kaufmann, Selbständigen oder land- oder forstwirtschaftlichen Landwirt gewährte, ebenfalls gemäß 6 Abs. 1 Nr. 3 STG abzusetzen.

Für Familienkredite trifft diese Betrachtung nicht anders zu als für andere Kreditverhältnisse. Obwohl der zinslose Charakter des Kredits extern begründet ist, sind reine Gebrauchsvorteile nicht hinterlegbar.

Gewährung von Darlehen unter Verwandten

Auf Wiedersehen, 1999 nahm meine Schwägerin einen Kredit von 200.000 Mark auf und besicherte ihn mit ihrem Bankkonto. Diese Summe wurde meinem Schwäger per Banküberweisung mit der Note „Darlehen“ ausgezahlt. Mein Schwäger sollte den Geldbetrag anfangs 2000 von meinem Schwäger zurückzahlen. Aus Furcht vor ihrem eigenen Kind hat meine Schwägerin noch keine Maßnahmen getroffen.

Allerdings wäre sie gerne dazu geneigt, ihre Forderung gegen ihren eigenen Sohne an meine Gemahlin (= Tochter/Bruder) abzutreten, so dass doch wenigstens eine Tilgung verlangt werden kann. Ich stelle Ihnen folgende Fragen: 1) Gelten für diesen Prozess noch das bisherige Kreditgesetz von vor 2002, d.h. mit einer 30-jährigen Nachfrist? In diesem Fall wäre es vorstellbar, die Ansprüche aus dem Darlehen an meine Gemahlin zu abtreten, dann das Darlehen zu stornieren und ggf. auf einen Rechtsanspruch zu klagen.

2 ) Nach meinem besten Wissen war mein Schwäger zu diesem Zeitpunkt in einem schwierigen ökonomischen Milieu. Sie nahm das Darlehen auf, obwohl sie bereits wußte, als sie es herausnahm, daß sie es nicht wie besprochen zuruckzahlen konnte. Damals hatte der Anwaltsvertreter meines Schwägers großen Einfluss auf meine damalige Schwägerin ausgeübt: „Das Darlehen muss bewilligt werden….“.

Meine Ehefrau und ich haben erst vor wenigen Monaten von dieser Angelegenheit erfuhr. Ich danke Ihnen schon jetzt für eine schnelle Beantwortung, diese Beantwortung ist vom 04.05.2012 und vielleicht überholt. Somit erlischt der Darlehensanspruch des Kreditnehmers auf Zahlung des Darlehensbetrags sowie der Darlehensgeberanspruch auf Rückzahlung von Kapital und Zinsen nun in drei Jahren.

Geht man von einem strafbaren Handeln aus, liegt die Straftat im Jahr 1999/2000, auch die Verjährungsfrist wurde nicht aufgehoben (vgl. § 78 c StGB). Unter der Annahme strafbaren Verhaltens wäre vor diesem Hintergund eine strafrechtliche Verfolgung heute nicht mehr möglich. Erklärung des Anwalts: Darf ich Ihnen noch eine weitere Zusatzfrage stellen?

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